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Gesamtkonferenz
Alle an der Schule unterrichtenden Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiterinnen und die gewählten Elternvertreter/innen sind Mitglieder in diesem Gremium. Der Gesamtkonferenz obliegt die pädagogische Verantwortung, hier werden alle diesbezüglichen Fragen beraten und entschieden.
Gesetzliche Regelungen:
§ 33 NSchG Entscheidungen der Schule
§ 34 Gesamtkonferenz
§ 35 Teilkonferenzen
§ 36 Zusammensetzung und Verfahren der Konferenzen
§ 37 Besondere Ordnungen für die Konferenzen
§ 38 Zeitpunkt der Konferenzsitzungen